Ko au te awa, ko te awa ko au.
Ich bin der Fluss und der Fluss bin ich.
(Māori-Spruch über den Fluss Whanganui)
Die Klima- und Umweltkrise gehören zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Trotz zahlreicher internationaler Abkommen und Umweltgesetze greifen bestehende Maßnahmen oft zu kurz: Klimaziele werden verfehlt, wirtschaftliche Interessen überwiegen, und die negativen Auswirkungen treffen besonders Menschen im globalen Süden, sind aber auch in Deutschland spürbar. Ein zentraler Grund liegt in unserem Weltbild, das den Menschen ins Zentrum stellt und die Natur als untergeordnete Ressource betrachtet. Geschützt wird die Natur meist nur dann, wenn es dem Menschen nützt. Dieses Verständnis prägt auch unser Rechtssystem.
Um den ökologischen Krisen wirksam zu begegnen, braucht es einen gesellschaftlichen und rechtlichen Perspektivwechsel. Die „Rechte der Natur“ setzen genau hier an: Der Natur werden ein Eigenwert sowie eigene Rechte zuerkannt, beispielsweise das Recht auf Existenz, natürliche Entwicklung oder auf Wiederherstellung. Werden diese Rechte verletzt, können Menschen im Namen der Natur vor Gericht klagen – ähnlich wie bei Unternehmen oder Vereinen. Was zunächst utopisch klingt, ist in einigen Ländern bereits Realität: So sind die Rechte der Natur sind zum Beispiel in der Verfassung Ecuadors verankert. Auch einzelne Ökosysteme sind als Rechtspersonen anerkannt, etwa der Fluss Whanganui in Neuseeland oder die Salzlagune Mar Menor in Spanien. Im Rahmen eines neuen Projekts arbeitet das biz seit November 2025 an der Entwicklung und Umsetzung einer Wanderausstellung zum Thema „Rechte der Natur”.
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Lena Quathamer
l.quathamer@bizme.de